Mietrecht

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Hier umfasst die Beratung der Rechtsanwaltskanzlei Hobrack die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung von Mietern und Vermietern in den Bereichen:
- Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen anhand der neusten Rechtsprechung
- Durchsetzung von Mietzinsforderungen
- Überprüfung von Renovierungs- und Schönheitsreparaturklauseln
- Mietmängel und Mietminderungen
- Nebenkostenabrechnung
- Räumungsklagen und deren Abwehr
