Maklerrecht


Aufgrund der besonderen gesetzlichen Stellung des Maklers sind Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung und der geltenden Gesetzeslage für die  Tätigkeit eines Maklers von besonderer Bedeutung und sparen viel Geld, wertvolle Zeit und Mühe. Hier bietet die Rechtsanwaltskanzlei Hobrack:

  • Verfassen wirksamer Maklerverträge
  • Geltendmachung von Maklerprovisionen
  • umfassende Beratung und Betreuung in allen Rechtslagen
  • außergerichtliche und gerichtliche Betreuung von Maklern und Käufern

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Marc Hobrack
Rechtsanwaltskanzlei Hobrack
Friesdorfer Str. 194a
53175 Bonn

Termine nach Vereinbarung


Telefon: 0228-88662250
Fax: 0228-88662051
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